Stufenübertritte

Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule

Übertritt in die Oberstufe

Wichtige Regelungen beim Übertrittsverfahren sind:

  • Es finden keine Übertrittsprüfungen von der Primarschule (Zyklus 1 und 2) in die Sekundarstufe (Zyklus 3) sowie innerhalb der Sekundarstufe statt. Für den Übertritt gilt ausschliesslich das Empfehlungsverfahren. 
  • Alle Schülerinnen und Schüler haben sich bezüglich Selbstständigkeit, Problemlösefähigkeit und Auffassungsgabe auszuzeichnen.

Für den Übertritt in die Oberstufe zählen die Kern- und Erweiterungsfächer. Die Einstufung erfolgt in einem Empfehlungsverfahren aufgrund der Gesamtbeurteilung im Zwischenbericht der 6. Klasse. In einem Gespräch mit der Klassenlehrperson erfahren die Eltern, welcher Oberstufentyp sich für ihr Kind abzeichnet. Die Lehrperson legt dabei die Kriterien für ihr Einschätzung dar und bespricht diese mit der Familie. Erfahrungsgemäss wird die Leistungseinschätzung von Eltern, Kind und Lehrperson gemeinsam getragen. Sind sich Klassenlehrperson und Elternhaus nicht einig, so steht den Eltern der Rekursweg offen.